Weiterentwicklung

Damit die QSR-Indikatoren auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik bleiben, werden sie jährlich überprüft. Je Leistungsbereich führen die zuständigen Expertenpanels und das WIdO eine Revision der Indikatorensets durch.

Dazu werden neue Fachpublikationen zu den QSR-Leistungsbereichen gesichtet und ausgewertet. Die Risikoadjustierung der QSR-Indikatoren wird auf ihre Wirkung hin überprüft. Die Routinedaten als Grundlage des QSR-Verfahrens werden empirisch daraufhin kontrolliert, ob einzelne Codes viel häufiger oder viel seltener genannt werden. Weiterhin prüft das WIdO die Kataloge ICD-10-GM, OPS und EBM mittels Algorithmen auf Änderungen mit Relevanz für die Definition der QSR-Indikatoren und Risikofaktoren.

Konkret werden beispielweise neue oder geänderte Codes erfasst oder solche registriert, die zukünftig auslaufen. In einer jahresbezogenen Auswertung der QSR-Fälle wird dann für jeden Leistungsbereich überprüft, ob sich bei Codes, die in die QSR-Indikatoren oder deren Risikoadjustierung einfließen, systematische Veränderungen der Häufigkeit über die Jahre abzeichnen. Auf diese Weise können zum Beispiel Hinweise auf eine gesteigerte Verwendung einzelner Codes infolge einer veränderten Erlösrelevanz gewonnen werden.

Besonders wichtig sind Hinweise von medizinischen Fachgesellschaften oder einzelnen Fachpersonen zur Definition der QSR-Indikatoren. Diese Hinweise werden wie die Ergebnisse der routinemäßigen Prüfungen jährlich im Frühjahr in den Expertenpanels beraten. Bei Bedarf beschließen die Expertengruppen daraufhin Modifikationen, die für das folgende Verfahrensjahr in die Definition der QSR-Indikatoren übernommen werden. Die Weiterentwicklung der QSR-Indikatoren seit dem Verfahrensjahr 2014 wird detailliert im Revisionsbericht dargestellt. 

Rückmeldungen zu QSR-Indikatoren

Wenn Sie selber Anmerkungen zur Definition von QSR-Indikatoren  haben, können Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht schicken.

(Bitte beachten Sie dabei, dass zur Aktualisierung der QSR-Ergebnisse jeweils im Herbst nur Hinweise berücksichtigt werden können, die bis Ende Februar desselben Jahres eingegangen sind.)